Batterieverordnung
Batterieverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1001 (BGBl. I S. 1486), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I S. 2331)"
§ 7 Pflichten des Endverbrauchers
(1) Der Endverbraucher ist verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
(2) Abweichend von Absatz 1 können Endverbraucher, die gewerbliche oder sonstige wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, den Ort der Rückgabe mit dem gemeinsamen Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 2 als auch mit Herstellern, die ein eigenes System nach § 4 Abs. 3 eingerichtet haben, vereinbaren.
Wer mehr Info möchte kann sich diese unter dem flogenden Link anschauen.
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/batteriev_info.pdf
Verpackungsverordnung
Wir haben uns dem Dualen System Deutschland angeschlossen um unsere in Verkehr gebrachten Verpackungen ordnungsgemäß zu entsorgen. Bitte schreiben sie uns an und wir nenen ihnen eine geeignete Entsorgungsstelle oder schicken sie die Verpackungen an uns zurück.
RC-Lipoly
Rebhuhnweg 26
49661 Cloppenburg